Jetzt: Laudes, Schwestern von der Göttlichen Vorsehung, Baldegg
Laudes, Schwestern von der Göttlichen Vorsehung, Baldegg

Die Position der Kirche

Jeder einzelne Mensch ist als Ebenbild Gottes, seines Schöpfers einzigartig (Gen 1,27) und hat von Anfang bis zum Ende seines Lebens eine besondere Würde. Besonders auch der kranke, behinderte und alte Mensch. Deswegen hat sich die Katholische Kirche in ihrer 2000-jährigen Geschichte immer für das Leben ausgesprochen! Schauen wir gemeinsam in die frühe Kirchengeschichte, den Katechismus und auf Aussagen von Papst Franziskus zum Thema Lebensschutz.

  • In der Didache (ca. 70 n. Chr.), einer der ersten Kirchenordnungen, wurde der Glaube der frühen Christen niedergeschrieben. Darin heißt es: "Das zweite Gebot der Lehre aber (heißt): 'Du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen', du sollst nicht Knaben schänden, du sollst nicht Unzucht treiben, 'du sollst nicht stehlen' , du sollst nicht Zauberei treiben, du sollst nicht Gift mischen, du sollst nicht das Kind durch Abtreiben umbringen und das Neugeborene nicht töten, 'du sollst nicht begehren nach deines Nächsten Gut'." (2;1-2)[1]
     
  • Auch im frühchristlichen Barnabasbrief (ca. 74 n. Chr.) findet sich ein ähnlicher Wortlaut: "Liebe deinen Nächsten mehr als deine eigene Seele! Töte das Kind nicht durch Abtreibung, noch auch töte das Neugeborene!" (19,5)[2]
     
  • Der christliche Schriftsteller Tertullian schrieb in seinem Apologeticum 197 n. Chr.: "Wir aber dürfen, da der Mord uns ein für allemal verboten ist, auch den Fötus im Mutterleibe, während noch das Blut zur Bildung eines Menschen absorbiert wird, nicht zerstören. Die Geburt verhindern ist nur eine Beschleunigung des Mordes, und es verschlägt nichts, ob man ein schon geborenes Leben entreißt oder ein in der Geburt begriffenes zerstört. Was erst ein Mensch werden soll, ist schon ein Mensch; ist ja doch auch jede Frucht schon in ihrem Samen enthalten."[3]
     
  • Basilius von Caesarea, auch Basilius der Große genannt, war einer der bedeutendsten Figuren der frühen Kirche. Er kommentierte in seinem Ersten kanonischen Brief im Jahr 374: "Ein Weib, das absichtlich die Leibesfrucht abtreibt, macht sich eines Mordes schuldig. Eine spitzfindige Unterscheidung zwischen ausgebildeter und gestaltloser Leibesfrucht gibt es bei uns nicht. Denn solches Tun rächt sich nicht nur am keimenden Leben, sondern auch an der, die sich damit selbst gefährdet, weil ja solche Versuche den Frauen in der Regel das Leben kosten. Dazu kommt aber noch die Vernichtung des Embryo, ein zweiter Mord — beabsichtigt wenigstens von denen, die solches wagen."[4]

Diese Liste lässt sich bliebig lang bis in die heutige Zeit fortsetzen. Man sieht: Die Debatte ist nicht neu, wir finden in den jahrtausendealten Texten sogar vielfach Antworten auf dieselben Fragen und Argumente, die heutzutage vorgebracht werden. Und die Kirche hatte von Anfang an eine klare Meinung zum Thema Abtreibung - dass es nicht die Lösung sein kann.

Was ist heute die offizielle Position der Katholischen Kirche? Diese stellt der Katechismus der Katholischen Kirche[5] dar: In ihm wird der Glaube der Kirche durch die Zeit zusammengefasst.

Katechismus der Katholischen Kirche

Im Katechismus ist die gesamte Lehre der Kirche zusammengefasst. Mit besonderer Berücksichtigung der Bibel wird in den folgenden Kapiteln die Position zum Thema Abtreibung dargelegt.

Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].

"Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt" (Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10-11.].

"Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen" (Ps 139,15).

Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:

"Du sollst ... nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten" (Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9].

"Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen" (GS 51,3).

Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. "Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu" (CIC, can. 1398), "so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt" 1463 (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.

"Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod" (DnV 3).

"In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben ... Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen" (DnV 3).

Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.

Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie "das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist ... Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie - je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen - die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose ... nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein" (DnV 1,2).

"Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben" (DnV 1,3). (...)

Die Anmerkungen in den Texten des Katechismus beziehen sich auf Bibelstellen oder kirchliche Dokumente (meist von ökumenischen Konzilen).

  • Im Interview des italienischen Senders TV 2000, das am 20. September 2016 ausgestrahlt wurde, bezeichnete Papst Franziskus Abtreibung als "grauenhaftes Verbrechen" und "sehr schwerwiegende Sünde".[7]
     
  • Auf dem Rückflug der Apostolischen Reise in den Libanon antwortete Papst Franziskus am 16. September 2012 auf Frage eine Journalisten: "Abtreibung ist nie eine Lösung. Wir müssen zuhören, unterstützen und verstehen, um zwei Leben zu retten: das kleinste und wehrloseste menschliche Wesen zu respektieren, Schritte zu unternehmen, die sein Leben retten, seine Geburt ermöglichen und kreativ sein, um ihm bei seiner Entfaltung zu helfen."[8]
     
  • Auf Twitter schrieb der Papst am 27. Juni 2018: "Wir sind gerufen, alte und kranke Menschen, das ungeborene Leben zu schützen: das Leben muss stets geschützt und geliebt werden, von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende."[9]
     
  • 25. Mai 2019 anlässlich des Fachkongresses "Yes to Life!" im Vatikan sagte der Papst laut "Vaticannews":
    "Aber die Lehre der Kirche in diesem Punkt ist klar: Das menschliche Leben ist heilig und unverletzlich, und die Verwendung der pränatalen Diagnose für selektive Zwecke muss dringend abgelehnt werden, denn sie ist Ausdruck einer unmenschlichen Eugenik-Mentalität, die den Familien die Möglichkeit nimmt, ihre schwächsten Kinder aufzunehmen und zu lieben. Manchmal hören wir: 'Ach, ihr Katholiken akzeptiert keine Abtreibung, es ist das Problem eures Glaubens'. Nein: Es ist ein vor-religiöses Problem. Mit Betonung auf 'Vor'! Der Glaube hat nichts damit zu tun. Das kommt hinzu, aber es hat zunächst nichts damit zu tun: Es ist ein menschliches Problem. Es ist ein vorreligiöses Problem. Lasst uns nicht etwas auf den Glauben laden, das nicht von Anfang an euch gehört. Es ist ein menschliches Problem. Nur zwei Sätze werden uns helfen, dies gut zu verstehen: zwei Fragen. Erste Frage: Ist es erlaubt, ein Menschenleben zu töten, um ein Problem zu lösen? Zweite Frage: Ist es erlaubt, einen Killer zu mieten, um ein Problem zu lösen? Ihr könnt selber darauf antworten. Das ist der Punkt. Geh nicht auf die religiöse Seite ein, wenn es über etwas Menschliches geht. Es ist nicht rechtmäßig - niemals, nie, niemals, ein Menschenleben zu beenden oder einen Killer zu mieten, um ein Problem zu lösen."[10]

"Ihr macht die bestmögliche Arbeit! Rettet so viele Menschenleben wie möglich! Ich ermutige euch dazu und möchte euch segnen. Es gibt keine wichtigere Aufgabe als das, was ihr macht. Seid beharrlich! Betet, betet und betet!"

- Papst Franziskus zu Lebensschützern[6]

Texte:

[1] Didache. https://christengemeinschaft.de/sites/default/files/Affeldt-Friedrich/pdf/2018-11/fruehchristliche-schriften-1.pdf
[2] Barnabasbrief. https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1050/versions/barnabasbrief-bkv/divisions/20
[3] Tertullian. Apologeticum. https://www.tertullian.org/articles/kempten_bkv/bkv24_08_apologeticum.htm#C9
[4] Basilius von Caesarea. Erster kanonischer Brief. https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-2900/versions/ausgewahlte-briefe-bkv/divisions/169
[5] Katechismus der Katholischen Kirche. https://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM
[6] Kath.net. Papst zu Lebensschützern: Pro-Life-Arbeit wichtigste Aufgabe auf Erden (03.05.2017). https://www.kath.net/news/59420
[7] Interview mit TV 2000; zitiert nach https://www.domradio.de/artikel/papst-nennt-abtreibung-grauenhaftes-verbrechen
[8] Kath.net. Positionen von Papst Franziskus (21.03.2013). https://www.kath.net/news/40609
[9] Papst Franziskus via Twitter (@Pontifex_de; 27.06.2018). https://twitter.com/Pontifex_de/status/1011934670446055431
[10] Vatican News: Papst: Abtreibung ist nie die Antwort! (25.05.2019). https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-05/papst-franziskus-abtreibung-audienz-ja-leben-pid-loesung.html
[11] Papst Johannes Paul II., Ansprache von Johannes Paul II. an die deutschen Bischöfe aus dem südwestdeutschen Raum anlässlich ihres "Ad-Limina"-Besuches (19.12.1992): https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/speeches/1992/december/documents/hf_jp-ii_spe_19921219_germania-ad-limina.html

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